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Herzschrittmacher-Kontrolle

Untersuchungen

Überprüfung der Funktion des Herzschrittmachers


Ziel der Kontrolle

Herzschrittmacher müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Überprüft wird die regelrechte Funktion des Systems. Hat die Batterie noch ausreichend Kapazität? Sind die Elektroden intakt? Wie oft musste der Herzschrittmacher stimulieren? Sind im Speicher seit der letzten Kontrolle Besonderheiten dokumentiert?

Wir als Spezialisten führen Herzschrittmacher-Operationen durch. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen unter folgendem Link: Herzschrittmacher

Wie wird die Untersuchung durchgeführt?

Zunächst wird ein EKG geschrieben, das bereits wichtige Rückschlüsse auf die Programmierung und Funktion Ihres Herzschrittmachersystems zulässt. Der Programmierkopf eines Analysegerätes wird auf die Hautregion über den Herzschrittmacher aufgelegt. Der Herzschrittmacher wird mittels Telemetrie abgefragt. Bei einigen Systemen geht dieses sogar kabellos. Die Abfrage selbst spüren Sie als Patient überhaupt nicht. Lediglich wenn die Elektroden überprüft werden, kann es sein, dass Sie den Herzschlag für eine ganz kurze Zeit als etwas schneller oder langsamer wahrnehmen.

Kann ein Herzschrittmacher gestört werden?

Starke elektromagnetische Felder können einen Herzschrittmacher beeinflussen. In diesem Fall ist es möglich, dass sich der Herzschrittmacher für die Dauer der Störung in einen Sicherheitsmodus umstellt. Wenn man einige Verhaltensregeln beachtet, treten jedoch keine Störungen auf:

  • 15 cm Abstand zu:

    • Handys (nutzen Sie das dem Schrittmacher abgewandte Ohr zum Telefonieren, das Handy nicht in die Hemdtasche über den Schrittmacher stecken)
    • Anderen elektrischen Geräten wie Haartrocknern oder Rasierapparaten. Bei normalem Gebrauch sind Störungen praktisch auszuschließen
    • Funksendern
    • W-LAN Sendern
  • 15 bis 30 cm zu:

    • Lautsprecherboxen
    • Magnetmatten
  • Eine Armlänge zu:

    • Motoren mit Zündkerzen
    • Elektrowerkzeugen wie Bohrmaschinen oder Kreissägen
    • Metalldetektoren (z. B. Handgeräte bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen (bei einem versehentlichen „darüberwischen“ passiert allerdings nichts)
    • Elektroschweißgeräten

    Achten Sie beim Neukauf von Elektrogeräten oder Produkten mit starken Magneten auf die Sicherheitshinweise. Dort ist aufgeführt, wenn die Produkte nicht für Patienten mit Herzschrittmachern geeignet sind. Fragen Sie uns im Zweifel.

Welche medizinischen Maßnahmen dürfen bei Herzschrittmacher-Patienten nicht durchgeführt werden?

Kernspintomographien dürfen nur mit Herzschrittmachern durchgeführt werden, die dafür ausdrücklich hergestellt oder freigegeben wurden. Auch dann müssen bestimmte Vorsichtmaßnahmen eingehalten werden. Anhand der Daten im Schrittmacherausweis und im Speicher des Gerätes können wir überprüfen, ob ihr Herzschrittmacher und die Elektroden für Kernspintomographien geeignet sind.

Diathermie-Therapien und Zahnsteinentfernungen mit Ultraschallgeräten sind unproblematisch

Sind Flugreisen mit einem Herzschrittmacher möglich?

Bei der Sicherheitskontrolle müssen Sie Ihren Herzschrittmacherausweis vorzeigen, der auch einen englischen Hinweis enthält, dass Sie Herzschrittmacherpatient sind. Die Sicherheitskontrolle wird dann von Hand ausgeführt. Reisen Sie in eine andere Zeitzone? Dann weisen Sie uns in der Praxis darauf hin. Wir überprüfen dann, ob Funktionen programmiert sind, die sich nach der Tageszeit richten. Diese sollten entsprechend angeglichen oder vorübergehend auf „aus“ programmiert werden.


Wichtig zu wissen

Wo wird die Untersuchung durchgeführt?
In unserer Praxis können sämtliche in Deutschland verfügbaren Herzschrittmachersysteme mit langjähriger Erfahrung überprüft werden.

Was ist vor und nach der Untersuchung zu beachten?
Bringen Sie zur Untersuchung immer Ihren Herzschrittmacherausweis mit. Die Hülle des Ausweises ist auch ein guter Ort, um Ihren aktuellen Medikamentenplan aufzubewahren, der dann zur Kontrolle eingesehen werden kann. Geben Sie immer an, ob Beschwerden bestanden, und warten Sie damit nicht bis zur nächsten Untersuchung.